AGB Rechtliches

by Anja Lutz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Body RevoLUTZion by Anja Lutz, Hauptstraße 1, 85586 Poing (nachfolgend „Trainer“) und dem/der Kunden/Kundin (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Kunden im Sinne dieser AGB sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Der Trainer bietet dem Kunden ein individuell abgestimmtes Trainings- und Gesundheitscoaching, 1:1-Personal Training sowie Online-Fitness- und Ernährungscoaching via App, EMS Training und diverse Behandlungen zur Gesundheitsprävention an. Das Konzept umfasst sowohl Trainingspläne, Ernährungsempfehlungen, Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, Coachinginhalte zum Lebensstil, Stressbewältigung sowie Angebote rund um das Thema Gesundheit, Prävention und Regeneration, Seminare, Workshops sowie On- und Offline Beratung.

2.2 Der Trainer übt seine Tätigkeit selbständig aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.

§ 3 Training / Sonstige Dienstleistungen

3.1 Die Dauer einer jeden vom Trainer angebotenen Dienstleistung, richtet sich nach den im jeweiligen Trainingsvertrag genannten Zeiten. Kürzere oder längere Termine müssen zwischen Kunde und Trainer schriftlich vereinbart werden.

3.2 An Sonntagen werden grundsätzlich keine Dienstleistungen angeboten. Samstags und an Feiertagen können Dienstleistungen individuell mit dem Kunden vereinbart werden.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, finden die Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Trainers statt. Personal Training Einheiten können nach schriftlicher Rücksprache auch beim Kunden zuhause, auf Sportanlagen, Bolzplätzen, Parks, Schwimmbädern und in Fitnessstudios stattfinden. Zusätzlich anfallende Kosten in Punkto Eintritte, Tickets, Chipkarten, Platzmieten etc., liegen stets beim Kunden. Der Trainer bietet außerdem die Möglichkeit der Online Betreuung über eine Coaching App an.

3.4 Ein Abbruch einer gebuchten Dienstleistung durch den Kunden, vor Ablauf der vereinbarten Zeit/Zeitspanne, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

3.5 Der Trainer steht dem Kunden wochentags (Mo-Fr) im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen zwischen 8 und 20 Uhr per Telefon, App-Chat, WhatsApp und/oder per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständigeErreichbarkeit ist hieraus jedoch nicht abzuleiten.

3.6. Kunden dürfen die vom Trainer zur Verfügung gestellte App für Training und Ernährung solange nutzen, wie ein Vertrag mit dem Trainer besteht. Nach Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht der App.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Preise

4.1 Der Kunde erhält eine schriftliche Rechnung über die gewünschte Dienstleistung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit seine gebuchten Dienstleistungen per SEPA Lastschrift einziehen zu lassen.

4.2 Im Falle von Zahlung per SEPA Lastschrift, ermächtigt der Kunde den Trainer, die fälligen Beträge von dem im Lastschriftmandat angegebenen Bankkonto einzuziehen.

4.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Bankkonto die erforderlichen Deckungen aufweist, um die Lastschrift einzulösen.

4.4 Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos die Rückerstattung des belasteten Betrages bei seiner Bank verlangen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts des Kunden.

4.5 Der Trainer behält sich das Recht vor, das SEPA-Lastschriftverfahren abzulehnen, insbesondere bei unzureichender Bonität des Kunden.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, dem Trainer Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

4.7 Bei Rücklastschriften, die nicht auf ein Verschulden des Trainers zurückzuführen sind, hat der Kunde die entstehenden Kosten zu tragen.

4.8 Alle Preise der Dienstleistung(en) ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Trainers, welche auf der Homepage des Trainers eingesehen werden kann.

4.9 Bei gewünschten Trainingseinheiten, die eine Anfahrt zum Kunden oder zu einer anderen Trainingsstätte im Umkreis von bis zu 10 km des Wohnortes des Trainers bedürften, sind die Anfahrtskosten in den Kosten der jeweils gebuchten Dienstleistung inbegriffen. Für Fahrten von mehr als 10 km Entfernung vom Wohnort des Trainers, werden pro zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,50 EUR (zzgl. 19% USt.) in Rechnung gestellt.

§ 5 Sonstige Leistungen

5.1 Der Trainer bietet dem Kunden auf Wunsch weitere Dienstleistungen an. Diese Dienstleistungen und die Laufzeiten ergeben sich ebenfalls aus der aktuellen Preisliste des Trainers.

5.2. Erworbene 10er Karten haben grundsätzlich eine Laufzeit von max. 12 Wochen ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen mit Ablauf der Laufzeit.

5.3. Erworbene Gutscheine haben eine allgemeine Gültigkeit von maximal 1 Jahr ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen auch hier.

§ 6 Haftung / Haftungsausschluss / Hinweise

6.1 Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Trainers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung seines Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflicht des Trainers gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.

6.2 Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse und um seine Gesundheit nicht zu gefährden, sämtliche Dokumente, welche vor Beginn einer Dienstleistung nötig werden (z.B. Anamnesebögen, Kontraindikationen, etc.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Trainer unterstellt sich der Schweigepflicht.

6.3 Je nach gebuchter Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde zur Unterzeichnung einer „Haftungsausschlusserklärung bzw. Kontraindikationsliste“.

6.4 Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

6.5 Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen des Trainers und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung des Trainers ebenfalls ausgeschlossen.

6.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen seiner gebuchten Dienstleistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

6.7 Der Trainer haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Ziels.

6.8 Der Trainer verfügt über eine angemessene Betriebshaftpflicht.

§ 7 Sporttauglichkeit

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn einer jeden Trainingseinheit zu informieren. Sollten während des Trainings oder einer anderen, gebuchten Dienstleistung plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, den Trainer umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

7.2 Der Trainer behält sich vor, bei stimmten Krankheitsbildern ein ärztliches Attest vor der 1. Trainingseinheit zu verlangen. Des Weiteren erwägt der Trainer auch Kundenanfragen abzulehnen.

§ 8 Terminvereinbarungen/ Verhinderungen/ Urlaub/ Krankheit

8.1 Die Vereinbarung von Trainingsterminen erfolgt ausschließlich über das vom Trainer bereitgestellte Buchungstool oder per E-Mail an info@body-revolutzion.de.

8.2 Mündliche oder telefonische Terminabsprachen sind unverbindlich. Erst nach Bestätigung durch den Trainer gilt ein Termin als verbindlich vereinbart.

8.3 Absagen oder Verschiebungen sämtlicher gebuchter Termine, müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn/Termin erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die jeweilige Dienstleistung als durchgeführt und wird berechnet.

8.4 Fällt eine Trainingseinheit aufgrund von Krankheit oder sonstiger Verhinderung des Trainers aus, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatz- oder Ersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

8.5 Der Kunde erhält über seinen Mitgliedsvertrag, ein festes monatliches Trainingskontingent und/oder Guthabenpunkte. Der Kunde ist selbst verantwortlich, diese Trainingseinheiten und/oder Guthabenpunkte innerhalb des jeweiligen Kalendermonats in Anspruch zu nehmen. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf des Monats ersatzlos. Eine Übertragung in den Folgemonat oder eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

8.6 Das monatliche Trainingskontingent stellt ein Angebot zur Inanspruchnahme dar; ein Anspruch auf Nachholung nicht wahrgenommener Einheiten besteht nicht.

8.7 Urlaub, kurzfristige Erkrankungen oder sonstige persönliche Verhinderungen des Kunden berechtigen nicht zu einer Rückerstattung, Gutschrift oder Verlängerung des Trainingszeitraums. Nicht genutzte Trainingseinheiten und/oder Guthabenpunkte gelten als erbracht.

8.8 Bei Krankheit des Trainers werden ausgefallene Einheiten grundsätzlich nachgeholt oder dem Kunden gutgeschrieben. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern dem Trainer kein grobes Verschulden nachgewiesen werden kann.

8.9 Dauert eine Erkrankung des Kunden länger als 14 Kalendertage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei nachgewiesenen schwerwiegenden Erkrankungen, die ein Fitness- oder Rehabilitationstraining dauerhaft oder für längere Zeit unmöglich machen, kann der Kunde auf schriftlichen Antrag den Vertrag vorübergehend ruhen lassen oder außerordentlich kündigen. Bereits bezahlte, aber noch nicht in Anspruch genommene Leistungen werden in diesem Fall anteilig erstattet.

8.10 Die PT Lounge ist an max. 20 Tagen pro Jahr geschlossen.

§ 9 Abbruch der Trainingseinheit / Unterbrechung / Störung

9.1 Eine angefangene Dienstleistung/Trainingseinheit kann vom Kunden nicht abgebrochen werden. Bricht der Kunde dennoch vor Ablauf der vereinbarten Zeit ab, verpflichtet dies den Trainer nicht zur Kostenrückerstattung oder zu Zeitgutschriften.

9.2 Das Ausdehnen und Nachholen einer Dienstleistung/ Trainingseinheit wegen Störung des Kunden (Telefonate, Unwohlsein etc.) ist nicht möglich. Eine Trainingseinheit ist nach 60 Minuten beendet, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

§ 10 Mittrainierende Bekannte, Ehepartner/Lebenspartner, Kinder und/oder Freunde

10.1 Wenn nicht vertraglich geregelt, sind dritte Personen oder Zuschauer vom Training ausgeschlossen.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

11.1 Das Fotografieren und/oder Filmen der Arbeit des Trainers durch Dritte ist untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Trainer gesondert abgesprochen und schriftlich festgehalten werden.

11.2 Der Trainer darf (mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden) Fotos und/oder Videos des Kunden seiner Trainingseinheiten, sowie Vorher-, Zwischen- und Endergebnisse zur Erfolgsdokumentation und/oder für Werbezwecke in den sozialen Medien wie Facebook und Instagram sowie auf der Homepage des Trainers, nutzen/veröffentlichen.

§ 12 Urheberrechte / Veröffentlichungen

12.1 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen des Trainers (wie Formulare, Flyer, Trainings- und/oder Ernährungspläne, Umrechnungstabellen, Trainingskataloge, Logos und sonstige dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen) liegt ausschließlich beim Trainer und wird vom Kunden nur zur Erreichung seines individuellen Ziels genutzt. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte, ist strengstens untersagt.

§ 13 Datenschutz

13.1 Die personenbezogenen Daten der Kunden werden vom Trainer gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung der im jeweiligen Trainingsvertrag genannten Dienstleistung(en) verwendet.

13.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 12 Monate nach der/den zuletzt gebuchten Dienstleistung(en) gelöscht.

13.3 Weitere Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich hier: https://support.virtuagym.com/s/privacy-statement?language=de.

§ 14 Geheimhaltung

14.1 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Trainers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

14.2 Der Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung
hinaus.

§ 15 Vertragsbeginn / Laufzeit / Kündigung

15.1 Die Dienstleistung wird mit Unterzeichnung des Dienstleistungs- bzw. und/oder Trainingsvertrages durch den Kunden wirksam. Die Vertragslaufzeit ist im jeweiligen Dienstleistungs- bzw. und/oder Trainingsvertrag festgelegt.

10er Karten haben eine allgemeine Gültigkeit von maximal 12 Wochen. Nicht in Anspruch genommene Stunden, verfallenersatzlos.

Alle Verträge/Mitgliedschaften laufen auf unbestimmte Zeit und können frühestens nach Ablauf von 6 Monaten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag um jeweils einen (1) weiteren Monat, bis dieser ordnungsgemäß gekündigt wird.

§ 16 Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder abgrenzender anderer Klauseln nicht. In einen derartigen Falle verpflichten sich die Partei  unwirksamen zu setzen, die dem Geist und (wirtschaftlichen) Zweck und Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht. Das Gleiche gilt auch für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

§ 17 Pandemie Klausel

17.1 Wird die Trainingsstätte des Trainers aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechung nach hinten verschiebt.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

18.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Ersatzbestimmung getroffen.

18.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

18.4 Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht.